AGB Altstadthof Freinsheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Altstadthof Freinsheim, Hauptstraße 27, 67251 Freinsheim

ab Punkt X finden sie die Nutzungsbedingungen der PfalzCard GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und anfallende Tourismusabgaben ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft das Hotel lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird vom Hotel im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.

6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vor-zunehmen.

10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

12. Bei Banküberweisungen ist vom Kunden die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können vom Hotel nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlung wird vom Hotel nicht an den Kunden verschickt, weshalb von Kundenseite als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen 1 bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.

IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels / Gruppenregelungen

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV. Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Als Gruppe bezeichnen wir Buchungen ab 5 Zimmern, egal ob zur Einzel- oder Doppelbelegung, egal ob Geschäfts- oder Privataufenthalte.

Stornierungsbedingungen für Gruppen:

Allgemein gilt Storno: bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar, 7 bis 14 Tage vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen, bis 7 Tage Tage vor  Anreise bzw. no show 100% der gebuchten Leistungen

Anzahlung: 80% der gebuchten Leistungen eingehend bis 14 Tage vor Anreise

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III. Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthalts, gebucht werden; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Freizeitanlagen, Geräte und Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Soweit das Hotel Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den Kunden beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der jeweiligen Einrichtungen frei.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

VIII. Besondere Hinweise

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu innerhalb des Hotels stattfindenden Veranstaltungen nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr berechnet.

2. Vom Kunden geschaltete Zeitungsanzeigen, welche eine vom Kunden beabsichtigte Veranstaltung innerhalb des Hotels betreffen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen innerhalb des Hotels sowie vergleichbare Maßnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Liegt diese nicht vor und werden durch die jeweilige Zeitungsanzeige bzw. Maßnahme die Interessen des Hotels wesentlich beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung des Kunden notwendig geworden sind, können dem Kunden der Veranstaltung belastet werden. Das Hotel braucht gegenüber dem Kunden die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Anordnung der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen.

3. Um Beschädigungen der Anlage vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ihr Hotel Altstadthof Freinsheim, J + K Schick GbR, Hauptstraße 27, 67251 Freinsheim 

 

X. Kartennutzungsbedingungen für die Gästekarte PfalzCard

 Nutzungsbedingungen | PfalzCard

Herzlich willkommen, liebe Gäste in der Pfalz, die Pfalzcard bietet Ihnen eine Vielzahl an Leistungen und Vorteilen, um Ihren Aufenthalt in der Pfalz zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form dieser Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

DATENSCHUTZHINWEISE UND –ERKLÄRUNG

1. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der Pfalzcard ist ausschließlich die Pfalzcard GmbH – nach-folgend „PCG“ abgekürzt - als Betreiberin des Gästekartensystems der Pfalzcard. Ihre im Rahmen der gesetzlichen Gästeanmeldung sowie der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten werden im System der Pfalzcard elektronisch gespeichert und für allgemeine Marketing-, Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt.

2. Ihre Daten werden ggf. aufgrund der Bestimmungen des Meldegesetzes an die örtlichen Meldebehörden weitergegeben und dort auch zu Kontrollzwecken bezüglich der ordnungsgemäßen Meldung verwendet und verarbeitet. Auf der/den Ihnen ausgehändigte/n Pfalzcard(s) werden Vor- und Nachname, das Anreise- und Abreisedatum, die Daten Ihres Gastgebers sowie die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) elektronisch gespeichert.

3. Die gespeicherten Daten werden während Ihres Aufenthalts zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch aus Ihrer Karte ausgelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie der PCG erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.

4. Die Speicherung der Daten auf der Karte im Rahmen Ihrer Einverständniserklärung erfolgt in verschlüsselter Form und nur bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Karte. Mit der Rücknahme der Karte werden die Daten von dieser gelöscht.

5. Sie haben das Recht, von der PCG jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Ein Anspruch auf sofortige Löschung der Daten können Sie während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Grundsatz, Beteiligte

1.1. Herausgeber der Pfalzcard und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die PCG.

1.2. Leistungspartner im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Unternehmen, Selbstständigen und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leis-tungen benannt sind.

1.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung zu den ggf. durch die Kartenbesitzer zu treffenden Vereinbarungen – das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner.

1.4. Mit „Gastgeber“ ist nachfolgend der jeweilige Betrieb bezeichnet, der am Angebot Pfalzcard teilnimmt und seinen Gästen die Karten aushändigt. Der die Leistungen der Karte in Anspruch nehmende Gast ist als „Kartenbesitzer“ bezeichnet.

1.5. Nutzungsberechtigt sind alle Gäste der teilnehmenden Gastgeber mit Ausnahme von Tagungs- und Geschäftsreisenden, sowie Gruppen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten (z.B. Freizeiten, Vereinsreisen etc.) bei den Gastgebern übernachten. Grundsätzlich ausgenommen sind auch Gruppenreisen, Busreisen oder andere organisierte Reisen kommerzieller Anbieter. Bei privat organisierten Reisen erhalten Gruppen bis maximal 10 Personen die Gästekarte.

1.6. Den Gastgeber und die PCG selbst trifft gegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich der Leistungen keine Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht.

1.7. Soweit sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651b, 651w BGB nichts anderes ergibt, haben die Gastgeber, die Leistungspartner und die PCG nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters, Reisevermittlers oder Anbieters verbundener Reiseleistungen.

2. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter

2.1. Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PCG und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartenutzungsvertrags und zwischen Kartenbesitzer und Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnis-ses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.

2.2. Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestim-mungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen des Leistungspartners sowie die auf das Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2.3. Die Gastgeber und sonstige Ausgabestellen der Karte sind von der PCG nicht bevollmächtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom je-weils geltenden Leistungsverzeichnis abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, aus-genommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusiche-rung auf deren eigene Leistung bezieht.

2.4. Die Pfalzcard ist für die nutzungsberechtigten Gäste der teilnehmenden Gastgeber unentgeltlich.

3. Abschluss des Kartennutzungsvertrags, Kartenausgabe und Geltungs-dauer der Karte

3.1. Die Pfalzcard ist ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot. Ein Rechtsanspruch auf Aushändigung der Karte durch den Gastgeber oder die PCG besteht nicht. Mit dem Angebot zur Aushändigung der Karte bietet die PCG, vertreten durch den Gastgeber bzw. die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten den Abschluss eines Kartennutzungsvertrages auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.

3.2. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Gast bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zustande.

3.3. Die Leistungen der Karte können nur während des ordnungsgemäß angemeldeten Aufenthalts des Kartenbesitzers bei einem teilnehmenden Gastgeber im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.

3.4. Der Gültigkeitszeitraum bestimmt sich nach der Aufenthaltsdauer im Übernachtungsbetrieb. Die Karte kann am An- und Abreisetag sowie an jedem Tag dazwischen genutzt werden. Für nicht in Anspruch genommene Nutzungstage besteht kein Anspruch des Gastes auf Nachholung.

3.5. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

4. Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung

4.1. Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließ-lich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird. Eine garantiert aktuelle Übersicht bietet die Homepage www.pfalzcard.de. Die Leistungen können pro Tag und Karte/Gast einmal in Anspruch genommen werden, falls nicht anders angegeben.

4.2. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung regulärer Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Vorausset-zungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.

4.3. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterung, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.

4.4. Die PCG als Herausgeber und die Leistungspartner können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen, Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung) oder wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.

4.5. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 4.3 oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 4.4 bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.

5. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung

5.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung vorzulegen. Hat der Kartenbe-sitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5.2. Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen Altersnachweis verlangen.

5.3. Der Leistungspartner ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der erfolgten Zustimmung des Kartennutzers zur Erfassung seiner Namensdaten und der seiner Begleitpersonen berechtigt, die Übereinstimmung zwischen den elektronisch gespeicherten Namensangaben auf der Karte und der Identität der die Karte vorlegenden Person zu überprüfen. Stimmen die entsprechenden Daten nicht überein, so ist der Leistungspartner berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu verweigern und die Karte bis zur Klärung der Unstimmigkeiten einzubehalten. Auf die Regelung zum endgültigen Einbehalt im Missbrauchsfalle in Ziff.4.4 dieser Nutzungsbedingungen wird hing-wiesen. Ansprüche des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit einer Leistungsverweigerung oder einem Einbehalt der Karte bestehen nur dann, wenn auftretende Unstimmigkeiten vom Gastgeber, dem Leistungspartner selbst oder der PCG im Rahmen eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

5.4. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich dem Gastgeber bzw. der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

5.5. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.

6. Änderungsvorbehalte bzgl. Leistungen und Bedingungen

6.1. Der PCG und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die PCG.

6.2. Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung der PCG aus dem Kartennutzungsvertrag und der Gastgeber und sonstigen Ausgabestellen hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Ansprüche aus der Verletzung von Körper und Leben des Kartenbesitzers.

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